Mietvereinbarung und allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Eventseven GmbH
§ Allgemeine Miet- und Stornobedingungen
-
- Mietzeitraum: Die reguläre Wochenendmiete umfasst den Zeitraum von Freitag 09:00 Uhr bis Montag 9:00 Uhr. Vorzeitige Abholungen oder spätere Rückgaben bedürfen der schriftlichen Absprache.
- Termintreue: Vereinbarte Abhol- und Retournierungszeiten sind exakt einzuhalten (kein durchgehend besetztes Lager). Abweichungen sind unverzüglich schriftlich per E-Mail bekanntzugeben; bei Verspätungen gelten die vereinbarten Stehzeitgebühren.
- Umfang & Mängelrüge: Das Mietobjekt wird inklusive Gurten, Transportsack, Unterlagsplane und Befestigungsmaterial übergeben. Der Mieter hat das Objekt bei Übernahme auf Schäden/Verschmutzungen zu prüfen. Unterlässt er die Anzeige von sichtbaren Mängeln, gilt das Mietobjekt als schadensfrei übernommen. Unterjährigen Schäden oder Verschmutzungen im Mietzeitraum sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
- Haftung des Mieters: Der Mieter haftet für alle Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl des Mietobjekts sowie des Zubehörs im vereinbarten Mietzeitraum. Wird die zulässige Besucheranzahl überschritten oder nutzen Personen außerhalb des erlaubten Alters das Objekt, haftet der Mieter für alle daraus resultierenden Substanz- und Überbeanspruchungsschäden; zudem behält sich der Vermieter die Verrechnung einer Pönale vor.
- Reinigung und Nässe: Das Mietobjekt ist sauber und trocken zurückzugeben. Bei grober Verschmutzung oder Rückgabe im nassen Zustand (sofern nicht wetterbedingt unabwendbar und vorab abgesprochen) wird eine Reinigungs- bzw. Trocknungspauschale von EUR 30,– bis EUR 50,– netto (zzgl. 20% USt.) in Rechnung gestellt.
- Liefererschwernis & Falschangaben: Der Mieter hat den Lieferort exakt zu beschreiben. Ist eine ebenerdige Anlieferung nicht möglich (z. B. Stufen, Stockwerke, Steigungen, fehlender Lift), wird eine Erschwerniszulage von EUR 50,– bis EUR 100,– netto (zzgl. 20% USt.) fällig. Bei Fehl- oder Falschangaben zur Lieferadresse trägt der Mieter den gesamten Mehraufwand (Berechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand und gefahrenen Kilometern).
- Zahlung & Kaution: Der Mietpreis sowie die vereinbarte Kaution sind bei Abholung bzw. Lieferung ausnahmslos in bar zu hinterlegen.
- Stornobedingungen: Eine Stornierung des Mietvertrages durch den Mieter ist schriftlich zu erklären. Es gelten folgende gestaffelte Stornogebühren (jeweils bezogen auf den Gesamteichpreis):
-
- Bis 60 Tage vor dem Verleihdatum: 50 % Stornokosten
- 59 bis 30 Tage vor dem Verleihdatum: 60 % Stornokosten
- 29 bis 14 Tage vor dem Verleihdatum: 80 % Stornokosten
- Ab 13 Tage vor dem Verleihdatum oder bei Nichtabholung: 100 % Stornokosten
-
§ 1 Aufbau der Mietobjekte (Hüpfburgen / Luftburgen)
-
- Untergrund: Die mitgelieferte Unterlagsplane ist auf einem sauberen, vollkommen ebenen Boden auszulegen. Der Untergrund ist vorab penibel auf spitze Gegenstände (Steine, Scherben, Wurzeln) zu kontrollieren. [1]
- Ausrichten: Das Mietobjekt ist dem Transportsack zu entnehmen, die Gurte sind zu lösen und die Burg ist vollständig auf der Plane auszurollen.
- Vorbereitung: Vor dem Aufblasen ist zwingend zu überprüfen, ob alle Reißverschlussöffnungen (Entleerungsschlitze) vollständig geschlossen sind.
- Gebläseanschluss: Der Luftschlauch der Burg ist fest und luftdicht mit dem Gebläse zu verbinden. Das Gebläse ist an eine vorschriftsmäßige Steckdose (220 V) anzuschließen, einzuschalten und während der gesamten Nutzungsdauer im Dauerbetrieb zu belassen. [1]
- Verankerung: Das Mietobjekt ist mittels der mitgelieferten Erdnägel (Einschlaghaken) an den dafür vorgesehenen Ösen fix im Boden zu verankern. Bei harten Böden sind die mitgelieferten Gewichte vorschriftsmäßig und stabil zu befestigen.
§ 1.1 Sicherheits- und Benutzungsregeln
-
- Alters- und Gewichtslimit: Die Nutzung ist ausschließlich Kindern im Alter von 3 bis maximal 10 Jahren (bzw. je nach Modell laut Datenblatt maximal 11 Jahren) gestattet. Personen über 11 Jahren sowie Erwachsene dürfen die Hüpfburg nicht betreten. Das maximale Körpergewicht pro Benutzer ist mit 40 kg begrenzt.
- Bekleidung & Schmuck: Die Hüpfburg darf ausschließlich ohne Schuhe (nur in Socken oder barfuß) betreten werden. Brillen, Buttons, Schmuck, Gürtelschnallen und spitze Gegenstände müssen vor dem Betreten abgelegt werden.
- Verbotene Gegenstände / Verschmutzung: Die Mitnahme von Speisen, Getränken und Kaugummis ist strengstens verboten. Geschminkte Kinder dürfen die Hüpfburg nicht betreten (Gefahr irreparabler Flecken). Die Mitnahme von spitzen Gegenständen, Ästen, Laub, Spielzeugschwertern, Luftballons oder ähnlichem ist untersagt.
- Verhalten auf dem Mietobjekt: Das Hineinspringen in Sicherheitsnetze, das Sitzen, Klettern oder Ziehen an den Außenwänden und Netzen ist absolut verboten.
- Sondernutzungen: Das gemeinsame Betreten von Erwachsenen und Kindern (z. B. für Pressefotos) ist ausnahmslos verboten. Aufblasbare Sport- oder Spielstationen (z. B. Bungee Run, Bällebad, Basketball) dürfen von Personen jeglichen Alters nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter betreten werden.
- Aufsichtspflicht: Der Mieter übernimmt für die gesamte Dauer der Überlassung die volle Aufsichtspflicht. Er hat dafür zu sorgen, dass ständig eine volljährige, geistig und körperlich geeignete Aufsichtsperson direkt an der Hüpfburg steht und die Einhaltung dieser Regeln überwacht. Bei mutwilliger Beschädigung oder Verletzung der Aufsichtspflicht haftet der Mieter vollumfänglich für alle Schäden. [1, 2, 3, 4, 5]
§ 1.2 Abbau und Rückgabe
-
- Räumung: Vor dem Abschalten des Gebläses ist visuell sicherzustellen, dass sich keine Personen mehr im oder auf dem Mietobjekt befinden.
- Entleerung: Das Gebläse ist abzuschalten und vom Luftschlauch zu trennen. Zur schnellen Entleerung sind alle vorhandenen Reißverschlüsse zu öffnen.
- Demontage: Die Befestigungshaken sind senkrecht aus dem Boden zu ziehen. Es darf keinesfalls an der Hüpfburg oder den Ösen gezogen werden, um Verankerungen zu lösen.
- Verpackung: Das Mietobjekt ist gem. Anleitung (Systemfaltung) zusammenzulegen, stramm einzurollen, mit den mitgelieferten Gurten zu fixieren und in den Transportsack einzubringen. Der Sack ist vollständig zu schließen.
- Vollständigkeit: Das Befestigungsmaterial (Haken/Gewichte) und die Unterlagsplane sind gereinigt und geordnet bereitzustellen.
- Helfergestellung: Bei Lieferung und Abholung durch den Vermieter ist vom Mieter zwingend ein fitter Helfer für den Auf-/Abbau bereitzustellen. Bei Mietobjekten über 100 kg Gewicht hat der Mieter zwei Helfer bereitzustellen. Können diese Helfer nicht gestellt werden, wird eine Erschwerniszulage von EUR 20,– bis EUR 50,– netto (zzgl. 20% USt.) verrechnet.
§ 2 Verspätungen bei Selbstabholung/Retournierung und Schlechtwetterregelung
Die vereinbarten Zeiten für die Abholung und die Retournierung von Mietobjekten durch den Mieter (Selbstabholer) sind strikt einzuhalten, um den nachfolgenden Betriebs- und Logistikablauf nicht zu gefährden. Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zeitfensters wird für den entstandenen Warte- und Koordinationsaufwand eine nachfolgende, nach der Dauer der Verspätung gestaffelte Pauschale (netto zzgl. 20 % USt) fällig:
-
- ab 15 Minuten Verspätung: EUR 20,–
- ab 30 Minuten Verspätung: EUR 30,–
- ab 45 Minuten Verspätung: EUR 45,–
- ab 60 Minuten Verspätung: EUR 60,–
Ein Anspruch auf kostenfreie Stornierung des Mietvertrages aufgrund von Schlechtwetter besteht grundsätzlich nicht. Liegt eine wetterbedingte Unmöglichkeit oder erhebliche Gefährdung der Durchführung der geplanten Veranstaltung vor, ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Eine einvernehmliche Stornierung, Verschiebung des Termins oder die Gewährung von Sonderkonditionen (z. B. Gutschriften) erfolgt ausschließlich nach freiem Ermessen des Vermieters im Einzelfall und bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
§ 3 Unvollständige oder verspätete Rückgabe von Leihgeräten und Zubehör
§ 4 Haftungsbeschränkung für Sachschäden und Risikoaktivitäten
§ 5 Pünktlichkeitspflichten, Logistik-Verzögerungen und Schadensersatz
- Die Kosten für die Steh- und Wartezeiten des Logistik-Personals und der Fahrzeuge.
- Nachfolgende Schäden bei Folgeveranstaltungen, insbesondere gesetzlich oder vertraglich geschuldete Preisnachlässe, Pönalen oder Schadensersatzforderungen von Drittkunden, deren Liefer- oder Aufbautermine aufgrund der Kettenreaktion der Verzögerung nicht mehr rechtzeitig eingehalten werden können.
§ 6 Mehraufwand, Rechnungslegung, Zahlungsverzug und Logistikstörungen
(1) Rechnungsdaten und Administrationsgebühren:
Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss eine korrekte und vollständige Rechnungsadresse anzugeben. Erfolgt keine Angabe, gilt die in der Signatur oder dem Briefkopf des Vertragspartners angeführte Adresse als Rechnungsadresse. Für eine nachträgliche Änderung oder Neuausstellung der Rechnung aufgrund falsch übermittelter oder fehlender Daten wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 100,– netto (zzgl. 20 % USt) verrechnet.
(2) Fehlinformationen und unrichtige Angaben:
Für unrichtige oder unvollständige Angaben zu Lieferadressen, Veranstaltungsorten, Ansprechpartnern vor Ort oder sonstigen vertragsrelevanten Rahmenbedingungen wird für den entstandenen Mehraufwand eine Pauschale von EUR 50,– netto (zzgl. 20 % USt) verrechnet. Sollte der Vertragspartner vorsätzlich falsche Angaben machen, wider besseres Wissen Tatsachen leugnen oder den Veranstalter bewusst täuschen, wird je nach Schweregrad und administrativem Ermittlungsaufwand eine Pönale von EUR 50,– bis EUR 200,– netto (zzgl. 20 % USt) fällig. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(3) Zahlungsbedingungen und Verzugszinsen:
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Vertragspartner automatisch in Verzug. Bei Zahlungsverzug wird eine erste Mahnung mit einer Nachfrist gesetzt. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, werden für die Erstellung der Mahngebührenrechnung sowie den administrativen Mehraufwand pauschal EUR 100,– netto (zzgl. 20 % USt) verrechnet. Unbeschadet dessen gelten für Unternehmer die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz).
(4) Verspätete Abholung, Retournierung und Logistikausfälle:
Bei vereinbarter Selbstabholung oder selbstständiger Retournierung sind die vereinbarten Zeiten strikt einzuhalten. Eine verspätete Übergabe stört den Betriebsablauf und die Tourenplanung des Logistik-Teams erheblich. Der Vertragspartner haftet für alle daraus resultierenden Mehrkosten und Schäden. Müssen Logistikrouten aufgrund der Verspätung umgestellt werden und entstehen dadurch Lieferverzögerungen, Preisnachlässe oder Regressforderungen bei Drittkunden, trägt der Vertragspartner diesen wirtschaftlichen Schaden in voller Höhe. Der Veranstalter ist berechtigt, diese Schadensumme direkt von einer hinterlegten Kaution einzubehalten. Reicht die Kaution zur Schadendeckung nicht aus, bleibt die Haftung des Vertragspartners für den darüber hinausgehenden Schaden vollumfänglich bestehen.
§ 7 Freiwillige Kulanzleistungen, Sonderkonditionen und deren Erlöschen
-
- Beschädigungen, Substanzveränderungen oder Verlust der Mietobjekte und des Zubehörs.
- Grobe Verschmutzung, Durchfeuchtung oder unsachgemäße Rückgabe der Objekte.
- Verspätungen bei der Abholung, Übergabe oder Retournierung (Nichteinhaltung von Zeitfenstern).
- Unrichtige Angaben (z. B. zu Lieferadressen, Personenanzahl oder Altersbegrenzungen).
- Ein schwerwiegender Verstoß gegen die vertraglichen Nutzungsregeln sowie ein ungebührliches, unkooperatives oder den Betriebsablauf störendes Verhalten gegenüber Mitarbeitern des Veranstalters.
§ 8 Veranstaltungssicherheit, behördliche Freigaben und außerordentlicher Abbau
Der Kunde (nachfolgend auch „Veranstalter“ genannt) trägt die alleinige Verantwortung für die allgemeine Verkehrssicherungspflicht auf dem Veranstaltungsgelände. Er ist verpflichtet, sämtliche vom Logistik- oder Aufbauteam der Eventseven Gmbh, von Christoph Pribil oder deren Mitarbeitern verlegten Stromkabel, Leitungen und Schläuche unverzüglich und fachgerecht mittels geeigneter Kabelkanäle (Kabelbrücken) gegen Stolper-, Tritt- und Sturzgefahren abzusichern.
Der Kunde hat auf eigene Kosten und eigenes Risiko für alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, statischen Freigaben, Platzzuweisungen sowie Einverständniserklärungen von Grundstückseigentümern bezüglich der Aufstellorte und Montagen der Mietobjekte zu sorgen. Die Eventseven Gmbh übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Absagen, die auf fehlende oder mangelhafte Freigaben zurückzuführen sind.
Besteht für die Sicherheit von Personen oder die Unversehrtheit der Mietobjekte Gefahr in Verzug, ist die Eventseven Gmbh sowie Christoph Pribil und deren autorisiertes Personal jederzeit berechtigt, den Betrieb der Mietobjekte einzustellen und diese unverzüglich abzubauen. Ein Anspruch des Kunden auf Preisminderung, Rückvergütung oder Schadensersatz ist in diesem Fall vollumfänglich ausgeschlossen.
Ein außerordentlicher Abbau gemäß Absatz 3 erfolgt zum vorrangigen Schutz der Benutzer und Besucher sowie zur Vermeidung von Substanzschäden, insbesondere bei:
- Windgeschwindigkeiten ab bzw. über 30 km/h (bzw. ab Erreichen der im jeweiligen Produktdatenblatt definierten maximalen Windstärke).
- Einsetzendem Regen, Hagel, Gewitter oder anhaltender schwerer Nässe.
